Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Offenheit, Transparenz und die Einhaltung von Gesetzen, Regeln und internen Vorgaben sind selbstverständliche Grundlagen unseres Tuns. Das Bistum Limburg ermutigt daher Beschäftigte, Ehrenamtliche und auch Außenstehende, Rechtsverstöße und Fehlverhalten innerhalb der Organisation zu melden und dadurch mitzuhelfen, Schäden zu vermeiden.

Gleichzeitig ist es uns wichtig, gemäß Hinweisgeberschutzgesetz den Schutz der hinweisgebenden Personen sicherzustellen.

Kenntnisse und Anhaltspunkte für Regelverstöße, von denen Sie im Zuge Ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis erlangt haben, können Sie daher über ein internetbasiertes Hinweisgebersystem melden. Sie sind damit gesetzlich vor Nachteilen geschützt und können auf eine vertrauliche Behandlung der übermittelten Informationen bauen. Das Hinweisgebersystem bietet optional auch eine anonyme Meldungsabgabe inklusive eines anonymisierten Dialogs. Auch bei Bekanntgabe Ihrer Identität und der Hinterlegung von Kontaktdaten sichert Ihnen unsere Meldestelle eine gesetzeskonforme und vertrauliche Behandlung Ihrer Daten zu. Die Ermöglichung einer Kontaktaufnahme durch unsere Meldestelle kann dabei helfen, die Aufarbeitung des Vorgangs zu beschleunigen und das Fehlverhalten zügig abzustellen. Eine solche Kommunikation ändert nichts an der vertraulichen und gesetzlich geschützten Behandlung ihrer Identität.

EXTERNE ABWICKLUNG VON HINWEISEN

Das Bistum Limburg hat die Firma Hinweisgeberexperte als externen Dienstleister mit dem internetbasierten Hinweisgebersystem beauftragt, diese betreibt auch die externe Meldestelle.

Dieser Link führt auf eine externe Seite des Dienstleisters. Dort können Sie Ihren Hinweis abgeben, wie beschrieben auch anonym.

Hinweisgeberexperte – Willkommen (hinweisgeberexpertemeldeplattform.de)