In der Verordnung für Berufliche Orientierung in Schulen (VOBO) des Hessischen Kultusministeriums vom 17. Juli 2018 sind für die Bildungsgänge Realschule und Gymnasium jeweils zwei Praktika verbindlich vorgesehen. Sie finden im Realschulzweig in den Stufen R8 und R9, im Gymnasialbereich in den Stufen G9 und E1 statt.

Bei den Praktika in R8, R9 und G9 handelt es sich jeweils um zweiwöchige Betriebspraktika. (Das Oberstufenpraktikum in Stufe E1 ist ein dreiwöchiges Sozialpraktikum und wird gesondert vorgestellt.)

Das Betriebspraktikum in R8 bzw. G9 ermöglicht der Schülerin erste Einsichten in den Alltag des Arbeits-, Berufs- und Wirtschaftslebens. Auf der Grundlage eigener Tätigkeiten kann sie dabei unter den Bedingungen eines bestimmten Berufsfeldes Informationen über verschiedene Arbeitsplätze, -vorgänge und -bedingungen sowie den inneren Aufbau eines Betriebes und dessen Verflechtungen im Wirtschaftsraum sammeln und auswerten.

Als Ergänzung zu dem in der Schule vermittelten Wissenserwerb und Erfahrungsbereich wird der Schülerin durch dieses frühzeitig das Blickfeld erweitert hinsichtlich einer möglichen weiteren schulischen oder beruflichen Laufbahn bzw. einer späteren beruflichen Orientierung.

Ziel dieses frühen Praktikums ist es also nicht primär, Erkenntnisse für eine spätere Berufsentscheidung zu gewinnen, sondern sich bewusst zu machen, dass mit dem Erreichen des Mittleren Abschlusses bzw. Abiturs eine Entscheidung darüber getroffen werden muss, wie es weitergeht, und welche Möglichkeiten sich für den eigenen Weg bieten.

Das zweite Praktikum in Stufe R9 des Realschulzweigs sollte dann stärker die spätere berufliche Orientierung berücksichtigen. Bei der Wahl des Praktikumsplatzes sollten grundsätzlich Kriterien wie gute Erreichbarkeit, Größe des Betriebes und Interessen der Schülerin im Vordergrund stehen. Das Praktikum sollte möglichst nicht am Arbeitsplatz der Eltern durchgeführt werden.

Dokumente zum Betriebspraktikum finden Sie in unserem Downloadbereich.